Arbeitssicherheit, Brandschutz und Betriebsmedizin
Beauftragen Sie ganz einfach uns für die Arbeitssicherheit, Brandschutz und Betriebsmedizin in Ihrem Unternehmen. Wir machen das für Sie.
Unternehmen (auch soziale Einrichtungen und Dienste) sind grundsätzlich verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten (z.B. DSGVO, BDSG, Strafgesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Sozialgesetzbuch, etc.) und Maßnahmen zum Erhalt des Betriebes zu treffen. Entsprechende Regelungen sind insbesondere in § 91 (2) AktG und in § 43 (1) GmbHG oder als Sanktion über § 130 OWiG oder im KWG enthalten.
Sozialwirtschaftliche Einrichtungen müssen als Arbeitgeber Betriebsbeauftragte und Fachkundige Personen für ihr Unternehmen benennen.
Ob der Betrieb gemeinnützig oder gewinnorientiert agiert, ist dabei unerheblich.
Alle sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und Dienste, die Mitarbeitende beschäftigten, müssen sich gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Ausnahmen gibt es nicht. Mit der DGUV, Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Dort sind alle wesentlichen Vorschriften enthalten. Das ASiG fordert von den Unternehmern gemäß § 2, den Betriebsarzt mit Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bzw. der Mitarbeitervertretung schriftlich zu bestellen.
- Bereitstellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für Ihr Unternehmen
- Bereitstellung eines Brandschutzbeauftragten
- Bereitstellung eines Betriebsarztes
- Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (Pflichtsitzungen) in Form eines Web-Meetings (Mitwirkung bei der Organisation)
- Übernahme der Pflichten zur Untersuchung von Arbeitsunfällen
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Im Rahmen der monatlichen Bestellungsgebühr sind für den Aushandlungsprozess bereits größenabhängige Jahreszeitstundenbudgets (durchschnittlich üblich) einkalkuliert. Die Beratungsstunden sind flexibel einsetzbar, zum Beispiel für die Bearbeitung folgender Abruf- und Projektleistungen:
- Unterstützung bei der Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen
- Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses (Information über neue Gefahrstoffe erfolgt durch Auftraggeber)
- Pflege der Gefahrstoffbetriebsanweisungen
- Unterstützung der Durchführung von Gefahrstoffunterweisungen
- Pflege der Gefährdungsbeurteilungen nach BiostoffV
- Pflege der Betriebsanweisungen nach BiostoffV
- Unterstützung der Durchführung von Biostoffunterweisungen
- Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung) im Rahmen der v.g. Begehungen
- Allgemeine Beratung zur Arbeitssicherheit, Beantwortung von Anfragen etc.
- Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen
- Erstellung des Gefahrstoffkatasters (Information über neue Gefahrstoffe erfolgt durch Auftraggeber)
- Erstellung der Gefahrstoffbetriebsanweisungen
- Erstellung der Maschinenbetriebsanweisungen
- Flucht- und Rettungspläne & Feuerwehreinsatzpläne
Darüber hinaus können auf Wunsch folgende technische Prüfungen im Rahmen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung übernommen werden:
- Elektrische Anlagen - Sachverständigenprüfungen gemäß VdS-Bestimmungen
- DGUV V3 (E-Check)
- kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- CE-Kennzeichnung
- Spieplatzgeräteprüfung
Folgende arbeitsmedizinische Leistungen können auf Wunsch im Rahmen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung übernommen werden:
- Betriebsärztliche Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen insbesondere unter ergonomischen Gesichtspunkten
- Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Vorbeugemaßnahmen, z. B. Impfungen
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Arbeitseinsatzuntersuchungen
Unser Kooperationspartner betreut als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst, mehr als 175 mittelständische Unternehmen und über 1000 Kleinbetriebe mit insgesamt mehr als 14.000 Beschäftigten, die folgenden Berufsgenossenschaften angehören:
- BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- BGRCI Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
- BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall
- BGETEM Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
- BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
- BG – Bau Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- BGHW Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
- BG Verkehr Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
- VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Falls Sie ein Angebot möchten,