Kernkompetenz: Entgeltvereinbarungen
Der Begriff „Jugendhilfe Entgelte“ bezeichnet die finanziellen Vergütungen, die Träger der Kinder- und Jugendhilfe von öffentlichen Kostenträgern – insbesondere Jugendämtern oder Sozialhilfeträgern – für ihre Leistungen erhalten. Diese Entgelte werden im Rahmen von Entgeltverhandlungen festgelegt und sollen die tatsächlichen Kosten der erbrachten Leistungen decken.
Hintergrund und rechtliche Grundlage
- Fachleistungsstundenentgelte (z. B. für ambulante Hilfen zur Erziehung).
- Pauschalen für stationäre Einrichtungen (z. B. für Wohngruppen oder Jugendhilfeeinrichtungen).
- Substanzerhaltungswerte (Kosten für Gebäude, Infrastruktur und langfristige Erhaltung).
Warum sind Jugendhilfe Entgelte wichtig?
- Sicherstellung der Qualität: Eine angemessene Finanzierung gewährleistet, dass Kinder, Jugendliche und Familien die bestmögliche Unterstützung erhalten.
- Nachhaltigkeit für Einrichtungen: Träger der Jugendhilfe müssen wirtschaftlich arbeiten können, um langfristig bestehen zu bleiben.
- Faire Vergütung für Fachkräfte: Angemessene Entgelte tragen dazu bei, Fachkräfte der Jugendhilfe fair zu bezahlen und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen.
- Transparenz und Planungssicherheit: Verlässliche Entgeltvereinbarungen erleichtern die Planung und Weiterentwicklung sozialer Angebote.
Da Jugendhilfeeinrichtungen oft auf öffentliche Mittel angewiesen sind, ist eine professionelle Vorbereitung und Verhandlung der Entgelte essenziell. Die Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern können komplex sein, da sie sowohl betriebswirtschaftliche als auch sozialpolitische Aspekte berücksichtigen müssen.
Was Sie von uns erwarten können
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für sozialwirtschaftliche Leistungserbringer ist die erfolgreiche Vereinbarung zukunftsfähiger Leistungsentgelte.
Wir sind die genau richtige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Leistungsentgelte, insbesondere nach SGB VIII und SGB IX.
Kompetent und umfassend beraten und begleiten wir Sie gerne bei der Vereinbarung von Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelt.
Unsere konkreten Beratungsleistungen:
- Strategische Beratung im Vorfeld der Verhandlung von Leistung, Qualität und Entgelt
- Ermittlung und Verhandlung von Substanzerhaltungswerten/-pauschalen
- Kalkulation und Verhandlung von Fachleistungsstundenentgelten
(Zusatzleistungen stationär und Regelleistungen ambulant) - Kalkulation und Verhandlungsführung gegenüber den zuständigen Verhandlungspartnern (z.B. Jugendamt, Landesjugendamt, Bezirksverband, Geschäftstelle der Landeskommission bei LVR oder LWL, Servicecenter Jugendhilfe) sowohl direkt in Ihrem Auftrag als auch indirekt (Backend-Beratung)
- Beratung und Verhandlungsführung im Rahmen von pauschalen Steigerungen der Leistungsentgelte
- Verhandlungsnachbereitung, Beratung bei der Umsetzung der Verhandlungsergebnisse
- Vorbereitung, Initiierung, Begleitung und Nachbereitung von Schiedsstellenverfahren
Kein anderes Beratungsunternehmen in der Sozialwirtschaft hat mehr Erfahrung in der Verhandlung von Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung als wir. Wir haben in den zurückliegenden 15 Jahren nachweisbar mehrere Tausend Entgeltverhandlungen und darüber hinaus auch viele Schiedsstellenverfahren (Jugendhilfe und Eingliederungshilfe) in ganz Deutschland vorbereitet, erfolgreich durchgeführt und häufig auch im Hintergrund unterstützend begleitet.
Wenn Jugendämter oder Sozialhilfeträger eine Beteiligung der IJOS im Rahmen von Entgeltverhandlungen nicht wünschen oder, was häufig vorkommt, den freien Trägern von einer Begleitung durch IJOS abraten, dann ist das zunächst ein großes Lob für unsere Arbeit und ein Beweis für unsere Durchsetzungsstärke gegenüber dem öffentlichen Träger, die im Ergebnis den Klienten zugutekommt.
Testen Sie unsere Leistungsfähigkeit! Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung.
Erfolgreiche Entgeltverhandlungen in der Jugendhilfe – Ihr Schlüssel zu fairen Leistungsentgelten
Entgeltverhandlungen in der Jugendhilfe sind ein zentraler Bestandteil der Finanzierung sozialer Einrichtungen. Sie entscheiden darüber, ob Träger wirtschaftlich arbeiten können und gleichzeitig die bestmögliche Betreuung für Kinder, Jugendliche und Familien gewährleistet ist. Die Verhandlungen mit dem Jugendamt oder anderen Kostenträgern sind jedoch oft komplex und erfordern eine fundierte Vorbereitung sowie eine durchdachte Argumentation.
Entgeltverhandlungen Jugendhilfe – Warum professionelle Unterstützung entscheidend ist
Die Kalkulation und Verhandlung der Leistungsentgelte müssen die tatsächlichen Kosten einer Einrichtung widerspiegeln. Dazu gehören:
✔ Personal- und Sachkosten: Angemessene Vergütung von Fachkräften, Weiterbildung und Betriebskosten.
✔ Pauschalen für stationäre und ambulante Angebote: Entgelte für Fachleistungsstunden oder Wohngruppen.
✔ Substanzerhaltungswerte: Sicherstellung langfristiger Tragfähigkeit von Jugendhilfeeinrichtungen.
In den Verhandlungen mit dem Jugendamt ist es wichtig, realistische Berechnungen vorzulegen und dabei die gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII sowie landesspezifische Regelungen zu berücksichtigen. Mit unserer Erfahrung in Entgeltverhandlungen der Jugendhilfe unterstützen wir Sie von der ersten Kalkulation bis zur erfolgreichen Einigung mit den Kostenträgern.
Verhandlung mit dem Jugendamt – Herausforderungen und Lösungen
Viele freie Träger erleben bei der Verhandlung mit dem Jugendamt Widerstände, sei es bei der Durchsetzung angemessener Entgelte oder bei der Anpassung bestehender Vereinbarungen. Typische Herausforderungen sind:
- Ablehnung beantragter Leistungsentgelte durch das Jugendamt.
- Mangelnde Berücksichtigung steigender Betriebskosten.
- Schwierige Kommunikation mit den Kostenträgern.
- Zeitaufwendige und ressourcenintensive Verhandlungsprozesse.
Wir übernehmen für Sie die strategische Vorbereitung, Verhandlungsführung und Nachbereitung. Dabei agieren wir entweder direkt in Ihrem Auftrag oder als Backend-Beratung im Hintergrund, sodass Sie optimal vorbereitet in die Gespräche gehen.
Betriebserlaubnis Jugendhilfe – Ein entscheidender Faktor für die Finanzierung
Bevor eine Einrichtung Leistungen abrechnen kann, benötigt sie eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Diese Erlaubnis wird durch die zuständige Landesjugendbehörde erteilt und setzt ein umfassendes Konzept für die Jugendhilfe voraus. In diesem Konzept müssen unter anderem folgende Aspekte geregelt sein:
✔ Zielgruppen und pädagogische Ausrichtung
✔ Personalausstattung und Qualifikationen
✔ Räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen
✔ Kalkulation der Leistungsentgelte
Ohne eine gültige Betriebserlaubnis für die Jugendhilfe können Träger keine Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern treffen. Wir begleiten Sie bei der Erstellung eines schlüssigen Konzepts für die Jugendhilfe, das den Anforderungen der Behörden entspricht und gleichzeitig eine solide Basis für die Entgeltverhandlungen bietet.
Konzept für die Jugendhilfe – Die Grundlage für nachhaltige Finanzierung
Ein durchdachtes Jugendhilfekonzept ist nicht nur für die Betriebserlaubnis wichtig, sondern auch für eine langfristig erfolgreiche Finanzierung. Ein überzeugendes Konzept kann die Chancen auf eine positive Verhandlung mit dem Jugendamt erheblich steigern. Besonders bei der Gründung neuer Jugendhilfeeinrichtungen oder bei der Anpassung bestehender Angebote ist eine fundierte Planung unerlässlich.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Entwicklung und Optimierung Ihres Konzepts für die Jugendhilfe, um Ihnen eine bestmögliche Ausgangsposition für zukünftige Entgeltverhandlungen Jugendhilfe zu sichern.
Ihr Partner für erfolgreiche Verhandlungen und nachhaltige Finanzierung
Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Verhandlung mit Jugendämtern und anderen Kostenträgern haben wir zahlreiche Einrichtungen erfolgreich bei der Sicherstellung fairer Leistungsentgelte begleitet. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur kurzfristige Erfolge zu ermöglichen, sondern eine nachhaltige Finanzierung für Ihre Jugendhilfeeinrichtungsicherzustellen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung – Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Entgeltverhandlungen erfolgreich gestalten!
Philipp Seisler
Geschäftsfeldleitung / Seniorberatung
Nicole Brockmann
Fachberatung
Gudrun Hengelsberg
Fachberatung
Thomas Cordes
Fachberatung