Leistungsentgeltverhandlungen – mit Klarheit und Erfahrung zum Ziel
Leistungsentgelte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Vergütungssätze in der Eingliederungshilfe bilden die Grundlage dafür, dass Angebote freier Leistungserbringer fachlich hochwertig, wirtschaftlich tragfähig und dauerhaft zuverlässig ausgestaltet werden können. Ob stationäre Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII oder personenzentrierte Leistungen nach dem SGB IX – tragfähige Angebotsstrukturen entstehen nur dort, wo Leistung, Qualität und Finanzierung im Einklang stehen.
Genau hier setzen wir an: Mit fundierter Fach- und Verhandlungserfahrung begleiten wir Leistungserbringer in beiden Systemen – sei es im Kontakt mit Jugendämtern oder mit örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträgern. Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung von Entgeltverhandlungen, bei der Kalkulation und Argumentation von Leistungspreisen sowie bei der strategischen Entwicklung von Angebotskonzepten im Rahmen aktueller gesetzlicher Anforderungen.
Wir sind Ihre kompetente Anlaufstelle für alle Fragen rund um Leistungsentgelte und Vergütung – insbesondere im Spannungsfeld von SGB VIII und SGB IX.
Wir beraten ausschließlich freie Leistungserbringer – unabhängig, spezialisiert und ohne institutionelle Nähe zu öffentlichen Trägern.
Anders als Unternehmensberatungsgesellschaften, die zugleich auch Jugendämter oder Landesbehörden unterstützen, vertreten wir keine vermittelnde Position zwischen Verwaltung und Leistungserbringung. Unsere Parteilichkeit ist gewollt – weil tragfähige Angebote nur dann entstehen, wenn Interessen klar vertreten werden.
Unser Ansatz unterscheidet sich auch methodisch grundlegend von anderen Anbietern. Wir glauben nicht an scheinbare Kompromisse dort, wo gesetzlich eine prospektive, betriebswirtschaftlich begründete Kalkulation gefordert ist. Wer an dieser Stelle “verhandelt”, gefährdet die Refinanzierung der eigenen Leistung. Denn die prospektiven Kosten ergeben sich aus dem fachlichen Konzept und der strukturellen Ausstattung – nicht aus der Bereitschaft zur Zugeständnisverhandlung.
Wir helfen nicht dabei, Lösungen zu moderieren, sondern dabei, sie belastbar zu begründen und wirksam zu vertreten. Unsere Stärke liegt in der strukturierten Kalkulation, der klaren Argumentation und der souveränen Verhandlungsführung – konsequent im Interesse unserer Kunden.
Wer langfristig kostendeckend und qualitätsgesichert arbeiten will, braucht keine Kompromissstrategie – sondern eine professionelle Interessenvertretung mit ökonomischer und rechtlicher Tiefe.
Was verhandelt wird
Leistungserbringer erhalten für ihre Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe Vergütungen, die im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit den zuständigen öffentlichen Trägern vereinbart werden. Diese Entgelte müssen nicht nur eine verlässliche, kostendeckende Finanzierung ermöglichen, sondern auch Raum für fachliche Entwicklung und Qualitätssicherung bieten.
Je nach Leistungsbereich – ambulante Hilfen, teilstationäre Settings oder stationäre Unterbringung – unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Kalkulationslogiken und die Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsdarstellung teils erheblich. Während im SGB VIII die Strukturverantwortung der Jugendämter und das Prinzip der Hilfeplanung im Vordergrund stehen, ist die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX stärker durch personenzentrierte Bedarfsermittlung und leistungsbezogene Vergütungssysteme geprägt.
Wir unterstützen Sie dabei, diese Unterschiede fachlich wie betriebswirtschaftlich präzise zu bearbeiten und tragfähige Entgeltvereinbarungen auf Augenhöhe zu gestalten.
Rechtsgrundlagen und Verfahren
Die rechtliche Basis für die Vereinbarung von Leistungen, Entgelten und Qualitätsentwicklungsmaßnahmen bilden – je nach Leistungstatbestand – die §§ 78a bis 78f SGB VIII oder § 77 SGB VIII. Maßgeblich ist stets eine prospektive Kalkulation. Aber Vorsicht: Rückwirkende Anpassungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Hier drohen erhebliche haftungsrechtliche Risiken für Vorstände und Geschäftsführungen.
Zudem sind Leistungserbringer gehalten, Risikoaufschläge – etwa für kalkulatorische Einzelwagnisse oder das allgemeine Unternehmerrisiko – schlüssig zu kalkulieren und nachvollziehbar darzulegen. Auch die Einbeziehung eines betriebswirtschaftlich begründbaren Gewinnanteils ist zulässig, sofern dieser der nachhaltigen Sicherung der Leistungserbringung dient.
Unsere Leistungen für freie Träger
Wir beraten Leistungserbringer in der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie in der Eingliederungshilfe fundiert, einzelfallbezogen und stets im Abgleich mit den landesspezifischen Rahmenbedingungen sowie den Erwartungen der zuständigen öffentlichen Träger. Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen Besonderheiten des SGB VIII als auch die spezifischen Anforderungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- die Entwicklung und Überarbeitung von Leistungsbeschreibungen und Fachkonzepten – sei es für Hilfen zur Erziehung, Angebote der Inklusion oder Assistenzleistungen
- die Kalkulation und fachliche Begründung von Fachleistungsstunden, Substanzerhaltungswerten, Zusatzleistungen und leistungsbezogenen Entgelten,
- die schlüssige Darlegung von Risikoaufschlägen – etwa für das allgemeine Unternehmerrisiko, kalkulatorische Einzelwagnisse oder zur nachhaltigen Gewinnsicherung,
- die strategische Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen mit Jugendämtern, Landesjugendämtern, Sozialhilfeträgern oder Geschäftsstellen von Rahmenvertragsgremien,
- die Beratung bei Schiedsstellenverfahren – etwa nach § 78g SGB VIII oder bei Unstimmigkeiten im Kontext des § 134 SGB IX,
- die Einordnung und Bewertung von landesrechtlichen Rahmenverträgen, Orientierungshilfen oder fachpolitischen Vorgaben mit Blick auf deren praktische Umsetzung.
Wir verbinden Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Verhandlungskompetenz – für tragfähige, zukunftssichere Angebote in beiden Leistungssystemen.
Langjährige Erfahrung trifft Systemverständnis
Viele freie Träger sehen sich im Rahmen von Entgeltverhandlungen mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert: unklaren Zuständigkeiten, pauschalen Ablehnungen, unzulässigen Verwaltungsvorgaben oder standardisierten Anforderungen ohne gesetzliche Grundlage. Wir helfen, solche Situationen fachlich einzuordnen, strategisch zu bewältigen und zielgerichtet zu verhandeln – direkt oder unterstützend im Hintergrund.
Rückwirkende Ausgleiche – rechtlich ausgeschlossen, praktisch relevant
Leistungs- und Entgeltvereinbarungen sind grundsätzlich prospektiv zu treffen – sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 78b Abs. 1 SGB VIII) als auch in der Eingliederungshilfe (§ 125 Abs. 1 SGB IX). Die Kalkulation muss sich auf einen zukünftigen Leistungszeitraum beziehen; nachträgliche Ausgleiche sind gesetzlich ausgeschlossen.
In der Praxis führt dieser Grundsatz häufig zu schwierigen Konstellationen: Verhandlungen verzögern sich rechtswidrig, Leistungen werden bereits erbracht, ohne dass eine vertragliche Absicherung vorliegt. Leistungserbringer, die in solchen Fällen in Vorleistung gehen, tragen das volle wirtschaftliche Risiko – denn ohne Vereinbarung besteht keine rechtlich gesicherte Refinanzierung.
Deshalb gilt in beiden Systemen: Nur eine frühzeitige Antragstellung, eine präzise Kalkulation und eine professionell vorbereitete Verhandlung schützen vor Finanzierungslücken und sichern den Anspruch auf prospektive Vergütung.
Wir unterstützen Sie dabei, rechtzeitig und gut vorbereitet in die Verhandlungen zu gehen – strukturiert, belastbar und verhandlungssicher.
Wenn es keine Einigung gibt: Schiedsverfahren!
Kommt es im Rahmen von Entgeltverhandlungen mit dem öffentlichen Träger zu keiner Einigung über Leistung, Entgelt oder Qualitätsentwicklung, sieht das Gesetz ein formelles Entscheidungsverfahren vor: in der Kinder- und Jugendhilfe das Schiedsverfahren nach § 78g SGB VIII, in der Eingliederungshilfe – je nach Bundesland – vergleichbare Schlichtungs- oder Schiedsregelungen, häufig auf Grundlage des § 134 SGB IX.
Die Einleitung eines solchen Verfahrens ist kein Ausdruck des Scheiterns, sondern Teil eines geregelten, gesetzlich vorgesehenen Interessenausgleichs – dann, wenn eine Verständigung auf dem Verhandlungsweg nicht möglich ist.
Wir begleiten Schieds- und Schlichtungsverfahren umfassend: inhaltlich, strategisch und organisatorisch – von der Vorbereitung über die Antragstellung bis zur mündlichen Verhandlung. Dabei arbeiten wir eng mit ausgewählten spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die seit vielen Jahren mit dem Leistungs- und Vertragsrecht der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe vertraut sind. Diese juristischen Partner kennen die Entscheidungspraxis der Schiedsstellen und bringen hohe Präzision und Durchsetzungskraft in komplexe Verfahren ein.
Unsere Rolle ist klar: Wir strukturieren die betriebswirtschaftliche Argumentation, sichern eine konsistente und prüffähige Kalkulation, bereiten Stellungnahmen vor und stimmen die strategische Linie mit den Rechtsanwälten ab. Unser Ziel ist dabei nicht Konfrontation, sondern Klarheit – in der Kalkulation, in der Anspruchsbegründung und in der Haltung.
Unsere Erfahrung zeigt: Wer gut vorbereitet ist, nachvollziehbar argumentiert und rechtlich wie fachlich sicher auftritt, hat auch im Schiedsstellenverfahren die besten Chancen auf eine tragfähige und nachhaltige Entscheidung – im Interesse des Angebots, der Fachkräfte und der Menschen, für die die Leistung erbracht wird.
Verlässliche Finanzierung braucht professionelle Verhandlung
Mit langjähriger Erfahrung (mehr als 20 Jahre), betriebswirtschaftlichem Know-how und systemischer Beratungskompetenz unterstützen wir freie Träger dabei, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen zu gestalten, die langfristige Stabilität und fachliche Entwicklung ermöglichen.
Kompetent und umfassend beraten und begleiten wir Sie gerne bei der Vereinbarung von Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelt.
Kein anderes Beratungsunternehmen in der Sozialwirtschaft hat mehr Erfahrung in der Verhandlung von Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung als wir. Wir haben in den zurückliegenden 20 Jahren nachweisbar mehrere Tausend Entgeltverhandlungen und darüber hinaus auch viele Schiedsstellenverfahren (Jugendhilfe und Eingliederungshilfe) in ganz Deutschland vorbereitet, erfolgreich durchgeführt und häufig auch im Hintergrund unterstützend begleitet.
Wenn Jugendämter oder Sozialhilfeträger eine Beteiligung der IJOS im Rahmen von Entgeltverhandlungen nicht wünschen oder, was häufig vorkommt, den freien Trägern von einer Begleitung durch IJOS abraten, dann ist das zunächst ein großes Lob für unsere Arbeit und ein Beweis für unsere Durchsetzungsstärke gegenüber dem öffentlichen Träger, die im Ergebnis den Klienten zugute kommt.
Testen Sie unsere Leistungsfähigkeit! Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner*innen für Entgeltverhandlungen
Philipp Seisler
Geschäftsfeldleitung / Seniorberatung
Nicole Brockmann
Fachberatung
Gudrun Hengelsberg
Fachberatung
Thomas Cordes
Fachberatung