Hinweisgebersysteme in sozialwirtschaftlichen Unternehmen
Programm:
Organisationen ab 50 Mitarbeiter*innen sind dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem vorzuhalten. Es muss sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter*innen der Meldestelle über das notwendige Fachwissen verfügen. Um die erforderliche Qualifikation zu gewährleisten, gibt es eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung. Mit diesem Online-Kurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Fachkundenachweis gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG. Zudem eignet es sich hervorragend zur Rezertifizierung im Compliance-Bereich.
Unser Online-Kurs gibt Ihnen fundierte Informationen zu den Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten von Hinweisgebersystemen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Unser Kurs enthält insgesamt zwölf praxisnahe Videolektionen mit einer Gesamtlaufzeit von ca. 7,5 Stunden:
- Lektion 01 – Einleitung und erste Grundlagen zum Hinweisgeberschutz
- Lektion 02a – Grundlagen zum Hinweisgeberschutz (Teil 1)
- Lektion 02b – Grundlagen zum Hinweisgeberschutz (Teil 2)
- Lektion 03 – Hinweisgeberschutz im Unternehmen
- Lektion 04 – Sozialdatenschutz
- Lektion 05 – Die Arbeit der Meldestelle
- Lektion 06 – Quiz und Praxisbeispiel
- Lektion 07 – Hinweisgeberschutz und Betriebsrat
- Lektion 08 – Datenschutz und Hinweisgeberschutz
- Lektion 09 – Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Lektion 10 – Datenpannen und Hinweisgeberschutz
- Lektion 11 – Kommunikation und Hinweisgeberschutz
- Zusatzinfo: Arbeitshilfen
Folgende Themenbereiche werden abgedeckt:
- Rechtliche Grundlagen insbesondere aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Synergiemöglichkeiten für Jugendhilfeeinrichtungen im Zusammenhang mit dem § 45 SGB VIII (externe Beschwerdemöglichkeiten)
- Kommunikation zur Nutzung von Hinweisgebersystemen
- Verhaltensregeln im Umgang mit Hinweisgeber*innen
- Prozess für die Bearbeitung eingehender Meldungen
- Quelleneinschätzung und Glaubhaftigkeitsbeurteilung
- Datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogenen Daten
- Geheimhaltungspflichten
- Unterrichtungspflichten gegenüber Hinweisgeber*innen
- Dokumentationspflichten
- Auskunftsansprüche von Dritten und Behörden
- Schutz der Identität von Hinweisgeber*innen
- Bußgeldvorschriften
- Kommunikation gegenüber hinweisgebenden Personen
- Tipps und Tricks
Referent:
Dr. Frank Plaßmeyer |
Methoden:
Vorträge, zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele
Zeitlicher Ablauf:
Unser Kurs enthält insgesamt 12 praxisnahe Videolektionen. Bestimmen Sie selbst, wann Sie an welcher Lektion teilnehmen möchten.
Sie erwerben hier für einen Zeitraum von sechs Monaten einen Zugang zu unserem Online-Kurs. Insgesamt haben Sie somit sechs Monate lang Zugriff auf Ihren Online-Kurs. Sie haben also reichlich Zeit und können alle Inhalte in Ruhe studieren.
Zielgruppe:
Der Online-Kurs richtet sich an Mitarbeiter*innen aus sozialwirtschaftlichen Unternehmen, die im Rahmen des Hinweisgeber-Managements mit der Entgegennahme von Hinweisen durch Whistleblower beauftragt werden und nach dem Hinweisgeberschutz entsprechend geschult sein müssen; Verantwortliche bestehender Meldestellen und Mitarbeiter*innen aus dem Compliance-Bereich.
Sonstiges:
Bei dieser Fortbildung handelt es sich nicht um ein Webinar, sondern um ein ganztägiges Online-Seminar. IJOS-Mitgliedern können wir diese Veranstaltung daher nicht kostenfrei anbieten. Hier geht es zu unserem Webinarangebot, welches für IJOS-Mitglieder kostenfrei zur Verfügung steht.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und einen individuellen Zugang zu unserem Online-Schulungssystem. Der Zugang wird automatisch am nächsten Werktag nach Ihrer Anmeldung für Sie eingerichtet.
Nach vollständiger Bearbeitung des Online-Kurses erhalten Sie ein Weiterbildungszertifikat, das Sie direkt herunterladen können.
Seminarinformationen:
FoBi-iD | OK-0004 |
Beginn | 01.01.2030 |
Dauer | 12 Lektionen (Selbststudium mit 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten = 7,5 Stunden) - Zugang für 6 Monate |
Einzelpreis | € 498,00 |
Referent(en) | Dr. Frank Plaßmeyer |
Ort | Online-Kurs |
Veranstaltungsort - Online-Kurs:
Unsere Online-Kurse bieten umfangreiches Spezialwissen, aus der Praxis für die Praxis. Die Inhalte sind gut verständlich aufbereitet und eignen sich sowohl für pädagogische Fach- und Leitungskräfte als auch für Verwaltungsmitarbeitende sowie Existenzgründer.
Die Online-Kurse beinhaltet zahlreiche Lektionen und werden ständig aktualisiert und erweitert. Neben schriftlichen Erläuterungen zum jeweiligen Thema sind häufig viele zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel Podcasts, Videos, Erklärvideos, einzelne Webinare, Praxisbeispiele, Korrespondenzauszüge, Auszüge aus Schiedsurteilen, Arbeitshilfen, Kalkulationshilfen und Literaturhinweise enthalten.
Sie erwerben für einen entsprechenden Zeitraum einen Zugang zum jeweiligen Online-Kurs. Insgesamt haben Sie somit über einen längeren Zeitraum Zugriff auf Ihren Online-Kurs. Sie haben also reichlich Zeit und können alle Inhalte in Ruhe studieren.
Nach vollständiger Bearbeitung Ihres Online-Kurses erhalten Sie ein Weiterbildungszertifikat, das Sie direkt in unserem System herunterladen können.
Systemvoraussetzungen
Zur Teilnahme benötigen Sie benötigen lediglich einen PC, ein Notebook, ein Tablett oder ein Smartphone mit einer Internetverbindung.
Sollten Probleme auftreten, verwenden Sie am besten den Browser Google Chrome. Die Sicherheitseinstellungen von Internet Explorer und anderen Browsern können in einigen Fällen dazu führen, dass der Aufruf der Software blockiert wird.
Hier können Sie Google Chrome herunterladen und installieren: www.google.de/chrome/
Achten Sie bitte darauf, dass weder auf Ihrem PC noch in Ihrem Netzwerk datenlastige Internetaktivitäten stattfinden (Downloads, Nutzung anderer Videostreams, Online-Spiele, Herunterladen von Updates etc.).
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Alle Urheber- Bild- und Leistungsschutzrechte sind vorbehalten. Dieser Online-Kurs ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Für alle Verwendungen, insbesondere Vorführung, Sendung, Bearbeitung und Vervielfältigung bedarf es einer speziellen Bewilligung soweit keine gesetzliche Lizenz besteht. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich zivil- und strafrechtlich verfolgt.