Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe
Programm:
Viele Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe stehen vor neuen Herausforderungen: Sie haben bisher wenig Erfahrung in Einzelverhandlungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe. Diese mangelnde Erfahrung zeigt nun Auswirkungen, da die Öffentlichen Träger zunehmend die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen nach § 128 SGB IX prüfen. Dabei agieren einige Träger der Eingliederungshilfe teilweise rechtswidrig und stellen immer wieder eigene Regeln auf.
Unser Seminar bietet Ihnen die Gelegenheit, sich im neuen Leistungs- und Vergütungsrecht des SGB IX fit zu machen. Lernen Sie, wie Sie sich optimal auf Einzelverhandlungen vorbereiten und sicherstellen, dass Ihre Leistungen kostendeckend erbracht werden können. Insbesondere werden Strategien vermittelt, wie Sie rechtssicher und erfolgreich gegen unrechtmäßige Forderungen (auch Rückforderungen) der Leistungsträger vorgehen können.
In unserem Seminar zeigen wir Ihnen den Weg von der Vorbereitung über die Beantragung bis zur Vereinbarung von Leistungen und Vergütungen in der Eingliederungshilfe. Sie bekommen einen Überblick über die Grundlagen der Kalkulation sowie die damit zusammenhängenden betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Dimensionen. Neben der Kalkulation liegt ein weiterer Fokus auf dem Ablauf einer Verhandlung unter Berücksichtigung von möglichen Stolperfallen.
Das Seminar berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Grundlagen des SGB IX und verwandter Gesetze sowie Entwicklungen der Rechtsprechung anhand von Schiedsstellenbeschlüssen und Gerichtsurteilen.
Folgende Themenbereiche werden unter anderem behandelt:
- Das Vertragsrecht des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
- Stand der BTHG-Umsetzung und Auswirkungen auf die Refinanzierung
- Risiko- und Gewinnaufschläge: Kalkulation und Durchsetzungsmöglichkeiten auf Basis der aktuellen Rechtsprechung
- Personalmengen und andere Leistungsmerkmale: Wer bestimmt den Leistungsumfang? Wer setzt die Standards? Sind einseitige Vorgaben der Träger der Eingliederungshilfe gesetzeskonform?
- Welche Bedeutung haben Fachkonzept und Leistungsbeschreibung im Verhältnis zur Leistungsvereinbarung?
- Was bedeuten Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit?
- Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Ansprüche gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe durchzusetzen?
- Wie arbeiten und funktionieren die Schiedsstellen?
- Fallstricke im Investitionskostenbereich. Worauf muss im Zusammenhang mit § 127 (2) SGB IX geachtet werden?
- Wie lange dürfen Vergütungsverhandlungen dauern?
- Prospektivität vs. Nachweis von Ist-Daten vorangegangener Wirtschaftsjahre. Wo liegen die Grenzen? Was sind die Rechte und Pflichten?
- Das Vereinbarungsverfahren. Die häufigsten Fehler, die es hierbei zu vermeiden gilt
- Haftungsfragen im Rahmen von Vergütungsverhandlungen
Die Referenten nehmen sich Zeit, um auf ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Sofern Sie uns im Vorfeld des Seminars Fragen schriftlich mitteilen, werden diese im Verlauf des Seminars behandelt und beantwortet.
Referenten:
Dr. Frank Plaßmeyer | Philipp Seisler |
Methoden:
Vorträge, Diskussionen, zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele
Zeitlicher Ablauf:
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 - 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Vorstände, Geschäftsführungen, Finanzverantwortliche oder sonstige Entscheider*innen von Trägern der Eingliederungshilfe sowie weitere interessierte Mitarbeitende aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ebenso ist dieses Seminar gut geeignet für Gründer*innen in der Eingliederungshilfe.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Mitarbeitenden von Öffentlichen Leistungsträgern zu diesem Seminar nicht zugelassen werden können.
Livestream
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir diese Fortbildung zusätzlich als Livestream an.
Somit können Sie auf Wunsch ganz bequem von Ihrem Schreibtisch aus an unserer Fortbildung live teilnehmen.
Sie erhalten wie bei unseren Präsenzseminaren alle Unterlagen und eine Teilnahmebestätigung im Nachgang zur Fortbildung.
Während des Seminares können Sie Ihre Fragen direkt über die Chat-Funktion an unsere Referent*innen richten.
Der Livestream beginnt um 10:15 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.
Unseren Livestream können Sie direkt im Anmeldevorgang auswählen.
Zusatzteilnehmer*innen können die Fortbildung zu einem vergünstigen Preis buchen:
Gerne können auch weitere Kolleg*innen aus Ihrer Einrichtung am Livestream teilnehmen.
Zusatzteilnehmer*innen zahlen pro Person nur 50% des Seminarpreises und erhalten eine Teilnahmebestätigung sowie die vollständigen Seminarunterlagen.
Je Einrichtung können maximal 5 Personen als Zusatzteilnehmer*innen teilnehmen.
Seminarinformationen:
FoBi-iD | Fobi-2025-1207 |
Beginn | 15.05.2025 9:30 |
Ende | 15.05.2025 17:00 |
max. Teilnehmer | 25 |
Dauer | 1 Tag |
Anmeldeschluss | 14.05.2025 12:00 |
Einzelpreis | € 548,00 |
Referent(en) | Dr. Frank Plaßmeyer, Philipp Seisler |
Ort | Osnabrück/Bissendorf, IJOS Schulungszentrum |
Fortbildungsflyer (PDF) | 2025.05.15_Flyer_Fobi-2025-1207_Leistungs- und Verguetungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe.pdf |
Veranstaltungsort - Osnabrück/Bissendorf, IJOS Schulungszentrum:
Adresse:
IJOS Schulungszentrum
im Technologie Centrum Bissendorf
Gewerbepark 18
49143 Bissendorf
Anreise:
Unser Schulungszentrum befindet sich im Technologiezentrum Bissendorf.
Mit Bahn und Bus
Ab Hauptbahnhof Osnabrück erreichen Sie das Technologie Centrum Bissendorf mit den Bus-Linien 13, 381 und/oder 382, Fahrtrichtung Bissendorf. Ausstieg an der Haltestelle "Gewerbepark West". Fahrplanauskunft
Mit dem Taxi
Telefon: 0541 32011 oder 0541 27781
Mit dem PKW
Bremen oder Münster A 1
- A 1 bis Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück
- A 30 in Richtung Osnabrück/Hannover bis zur Abfahrt 20 Natbergen
- Abbiegen auf die Osnabrücker Straße Richtung Bissendorf
- Dann 1. links abbiegen in die Straße Hinnerksrott
- Dann direkt rechts abbiegen auf Gewerbepark
- Auf der rechten Seite finden Sie den Parkplatz Süd
- Auf der rechten Seite finden Sie das Technologie Centrum Bissendorf
Hannover A 30
- A 30 in Richtung Osnabrück bis zur Abfahrt 20 Natbergen
- Abbiegen auf die Osnabrücker Straße Richtung Bissendorf
- Dann 1. links abbiegen in die Straße Hinnerksrott
- Dann direkt rechts abbiegen auf Gewerbepark
- Auf der rechten Seite finden Sie den Parkplatz Süd
- Auf der rechten Seite finden Sie das Technologie Centrum Bissendorf
- A 33 bis Autobahnkreuz Osnabrück-Süd
- A 30 in Richtung Osnabrück/Hannover bis zur Abfahrt 20 Natbergen
- Abbiegen auf die Osnabrücker Straße Richtung Bissendorf
- Dann 1. links abbiegen in die Straße Hinnerksrott
- Dann direkt rechts abbiegen auf Gewerbepark
- Auf der rechten Seite finden Sie den Parkplatz Süd
- Auf der rechten Seite finden Sie das Technologie Centrum Bissendorf
Übernachten:
Folgende Unterkünfte/Hotels in der Nähe unserer Tagungsräume können wir Ihnen empfehlen:
- Sommerfrische im Grünen
Zu den Höfen 5
49143 Bissendorf
Entfernung 2 km – Bauernhofflair und Hundefreundlich - ARTROOM Boarding Apartment
Osnabrücker Straße 11
49143 Bissendorf
Entfernung 2,4 km – einmaliges Design mit Wohlfühlfaktor - Haus Rahenkamp
Meller Landstraße. 106
49086 Osnabrück-Voxtrup
Entfernung 1,7 km – Nahe am Tagungsort gelegen - Holiday Inn Osnabrück
Niedersachsenstraße 5
49074 Osnabrück
Entfernung 6,7 km - Innenstadtnah, Nähe zum Bahnhof - Van der Valk Hotel
Wellingholzhausenerstr. 7
49324 Melle
Entfernung 15,7 km – Verkehrsgünstig direkt über die A30 zu erreichen
Parken:
Für Besucher des Seminar Centrums stehen die Parkplätze SÜD und WEST kostenfrei zur Verfügung