Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen für Jugendhilfe und Eingliederungshilfe

Eine präzise Leistungsbeschreibung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern, die Genehmigung Ihrer Angebote und die Sicherstellung der Finanzierung. Ob stationäre oder ambulante Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe oder Leistungen der Eingliederungshilfe – wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Optimierung Ihrer Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Leistungsbeschreibung?

Wir helfen Ihnen, Ihre Leistungen fachlich fundiert, rechtssicher und verständlich zu dokumentieren – damit Sie optimal für Entgeltverhandlungen und Genehmigungsprozesse vorbereitet sind.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung und Überarbeitung Ihrer Leistungsbeschreibungen
    Wir entwickeln oder optimieren Ihre Leistungsbeschreibungen, sodass sie den gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Anforderungen entsprechen.
  • Entwicklung eines tragfähigen Konzepts für die Jugendhilfe
    Eine durchdachte Leistungsbeschreibung ist ein zentraler Bestandteil eines erfolgreichen Konzepts für die Jugendhilfe.
  • Sicherung der Betriebserlaubnis für Jugendhilfeeinrichtungen
    Die Genehmigung Ihrer Einrichtung hängt maßgeblich von einer detaillierten und schlüssigen Betriebserlaubnis für Jugendhilfeeinrichtungen ab.
  • Vorbereitung auf Entgeltverhandlungen
    Eine gut strukturierte Leistungsbeschreibung stärkt Ihre Position in den Entgeltverhandlungen in der Jugendhilfe und sorgt für eine gesicherte Finanzierung Ihrer Leistungen.
  • Begleitung bei Verhandlungen mit öffentlichen Trägern
    Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung mit dem Jugendamt und helfen Ihnen, Ihre Leistungen wirtschaftlich tragfähig darzustellen.

Ihr Vorteil mit uns

Mit uns an Ihrer Seite profitieren Sie von einer ergebnisorientierten, effektiven und transparenten Zusammenarbeit. Unsere langjährige Erfahrung in der Jugend- und Eingliederungshilfe ermöglicht es uns, Ihre individuellen Leistungen optimal abzubilden und Sie auf die nächste Verhandlung Ihrer Jugendhilfe-Entgelte bestmöglich vorzubereiten.

Optimieren Sie jetzt Ihre Leistungsbeschreibung!

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir helfen Ihnen, Ihre Leistungsbeschreibungen professionell zu gestalten und optimal für Verhandlungen aufzustellen. 

Ihre Ansprechpartnerinnen für die Entwicklung von Leistungsbeschreibungen

Elisa Harneid

Elisa Harneid
Fachberatung

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Denise Pfizenmaier

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Fachberatung

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Elli Plassmeyer

Elli Plaßmeyer
Fachberatung

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Konzeptentwicklung für die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe

Suchen Sie Unterstützung, um Ihr Einrichtungskonzept für die Kinder- und Jugendhilfe zu optimieren? Sind Sie darauf angewiesen, dass Ihre pädagogische Arbeit nicht nur den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch das Wohl jedes jungen Menschen sichert?

Sind Sie im Bereich der Eingliederungshilfe tätig und benötigen Unterstützung bei der Entwicklung Ihres Fachkonzeptes, um Ihre Leistungserbringung personenzentriert und finanzierungsfähig zu beschreiben?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unser Beratungsteam verfügt über die notwendige Expertise und jahrelange Erfahrung in der Branche. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Konzepte auf den neuesten Stand zu bringen, zu optimieren oder gänzlich neu zu entwickeln. Egal, ob Ihr aktuelles Konzept veraltet ist, ob Ihre Einrichtung noch gar keine Konzepte vorweisen kann oder Sie gerade dabei sind, Ihre eigene Einrichtung zu gründen – wir sind für Sie da!

Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte, innovative Konzepte zu erstellen, die dem Puls der Zeit entsprechen, den Bedarfen Ihrer Zielgruppe gerecht werden und die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen. Mit uns an Ihrer Seite profitieren Sie von einer ergebnisorientierten, effektiven und transparenten Zusammenarbeit, um Ihre individuelle Leistung abzubilden. Unser Ansatz ist es, Ihre Vision und Ihre Werte in ein praxisorientiertes Konzept zu übersetzen.

Machen Sie den ersten Schritt in eine erfolgreiche Zukunft für Ihre Einrichtung und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einer zukunftsweisenden und wirkungsvollen Konzeptentwicklung einschlagen.

Nutzen Sie die Chance, zu wachsen, indem Sie auf unsere bewährten Strategien und ergebnisorientierten Lösungen setzen. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige Veränderung bewirken!

 

Ihre Ansprechpartnerinnen für Konzeptentwicklungsprozesse

Elli Plassmeyer

Elli Plaßmeyer
Geschäftsführung

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Elisa Harneid

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Fachberatung

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Denise Pfizenmaier

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Fachberatung

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Arbeitssicherheit, Brandschutz und Betriebsmedizin

Beauftragen Sie ganz einfach uns für die Arbeitssicherheit, Brandschutz und Betriebsmedizin in Ihrem Unternehmen. Wir machen das für Sie.

Unternehmen (auch soziale Einrichtungen und Dienste) sind grundsätzlich verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten (z.B. DSGVO, BDSG, Strafgesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Sozialgesetzbuch, etc.) und Maßnahmen zum Erhalt des Betriebes zu treffen. Entsprechende Regelungen sind insbesondere in § 91 (2) AktG und in § 43 (1) GmbHG oder als Sanktion über § 130 OWiG oder im KWG enthalten.

Sozialwirtschaftliche Einrichtungen müssen als Arbeitgeber Betriebsbeauftragte und Fachkundige Personen für ihr Unternehmen benennen.

Ob der Betrieb gemeinnützig oder gewinnorientiert agiert, ist dabei unerheblich.

Alle sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und Dienste, die Mitarbeitende beschäftigten, müssen sich gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Ausnahmen gibt es nicht. Mit der DGUV, Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Dort sind alle wesentlichen Vorschriften enthalten. Das ASiG fordert von den Unternehmern gemäß § 2, den Betriebsarzt mit Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bzw. der Mitarbeitervertretung schriftlich zu bestellen. 

Wichtig: Die Kosten für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und für einen Betriebsarzt sind entgeltrelevant und müssen im Rahmen der zu vereinbarenden Entgeltsätze vom Öffentlichen Träger refinanziert werden.
 

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Gegen eine monatliche Bestellungsgebühr übernehmen eine spezialisierte Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und ein erfahrener Betriebsarzt die folgenden Aufgaben für Ihr Unternehmen:
 
  • Bereitstellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für Ihr Unternehmen
  • Bereitstellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Bereitstellung eines Betriebsarztes
  • Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (Pflichtsitzungen) in Form eines Web-Meetings (Mitwirkung bei der Organisation)
  • Übernahme der Pflichten zur Untersuchung von Arbeitsunfällen
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Im Rahmen der monatlichen Bestellungsgebühr sind für den Aushandlungsprozess bereits größenabhängige Jahreszeitstundenbudgets (durchschnittlich üblich) einkalkuliert. Die Beratungsstunden sind flexibel einsetzbar, zum Beispiel für die Bearbeitung folgender Abruf- und Projektleistungen:

  • Unterstützung bei der Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen
  • Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses (Information über neue Gefahrstoffe erfolgt durch Auftraggeber)
  • Pflege der Gefahrstoffbetriebsanweisungen
  • Unterstützung der Durchführung von Gefahrstoffunterweisungen
  • Pflege der Gefährdungsbeurteilungen nach BiostoffV
  • Pflege der Betriebsanweisungen nach BiostoffV
  • Unterstützung der Durchführung von Biostoffunterweisungen
  • Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung) im Rahmen der v.g. Begehungen
  • Allgemeine Beratung zur Arbeitssicherheit, Beantwortung von Anfragen etc.
  • Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen
  • Erstellung des Gefahrstoffkatasters (Information über neue Gefahrstoffe erfolgt durch Auftraggeber)
  • Erstellung der Gefahrstoffbetriebsanweisungen
  • Erstellung der Maschinenbetriebsanweisungen
  • Flucht- und Rettungspläne & Feuerwehreinsatzpläne

Darüber hinaus können auf Wunsch folgende technische Prüfungen im Rahmen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung übernommen werden:

  • Elektrische Anlagen - Sachverständigenprüfungen gemäß VdS-Bestimmungen
  • DGUV V3 (E-Check)
  • kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • CE-Kennzeichnung
  • Spieplatzgeräteprüfung

Folgende arbeitsmedizinische Leistungen können auf Wunsch im Rahmen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung übernommen werden:

  • Betriebsärztliche Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen insbesondere unter ergonomischen Gesichtspunkten
  • Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Vorbeugemaßnahmen, z. B. Impfungen
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Arbeitseinsatzuntersuchungen

Unser Kooperationspartner betreut als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst, mehr als 175 mittelständische Unternehmen und über 1000 Kleinbetriebe mit insgesamt mehr als 14.000 Beschäftigten, die folgenden Berufsgenossenschaften angehören:

  • BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • BGRCI Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
  • BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 
  • BGETEM Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
  • BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
  • BG – Bau Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
  • BGHW Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
  • BG Verkehr Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
  • Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
  • VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

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Datenschutz für Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe

Beauftragen Sie ganz einfach uns als externen Datenschutzbeauftragten. Wir machen das gerne für Sie.

Gegen eine monatliche Bestellungsgebühr in Höhe von 149 € zzgl. MwSt. übernimmt ein TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter aus unserem Team für Ihr Unternehmen das Amt des gesetzlich geforderten Datenschutzbeauftragten. 

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Unser "Rundum-sorglos-Paket" (inklusive individueller Datenschutzdokumentation, Software, Löschkonzept, Verarbeitungsverzeichnis sowie weiteren wichtigen DSGVO-konformen Vordrucken und Formularen) wird Ihnen gefallen.

Sie schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe. Wir kennen uns nicht nur mit dem allgemeinen Datenschutz bestens aus, sondern sind auch als langjährige Expert*innen in der Kinder- und Jugendhilfe die richtigen Ansprechpartner*innen im Bereich Sozialdatenschutz. 

Wichtig: Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind entgeltrelevant und müssen im Rahmen der zu vereinbarenden Entgeltsätze vom Öffentlichen Träger refinanziert werden. 

Alle Vorteile unseres Angebotes auf einen Blick: 

  • 149 EUR monatlich zzgl. MwSt.
  • Persönlicher Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutz-Management-Software (DMS)
  • Online-Schulungen für Ihre Mitarbeiter*innen (über Inhaltspakete zubuchbar)
  • finanzierbar über den Öffentlichen Träger je nach Leistungsbereich (SGB VIII und SGB IX)
  • kein interner Fortbildungsaufwand
  • keine zusätzlichen internen Kosten
  • keine Bindung interner Ressourcen
  • keine Interessenkonflikte
  • fundiertes IJOS Fachwissen
  • Risikominimierung
  • kein besonderer Kündigungsschutz (interne Datenschutzbeauftragte haben einen solchen!)
  • datenschutzrechtlich immer auf der Höhe der Zeit 
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Im Preis enthalten ist die Bereitstellung eines EU-DSGVO-konformen Datenschutzmanagementsystems (DSM) als webbasierte Software inklusive folgender Funktionen: 

  • Datenschutz-Dashboard
  • Verarbeitungsverzeichnis
  • Technische und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
  • Verarbeitungstätigkeiten: Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer/Auftraggeber) und Datenverantwortliche
  • Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
  • Dokumentenverwaltung zur Verwaltung Ihrer Dokumente und Dateien (z. B. Auftragsverarbeitungsverträge, Informationen für Betroffene)
  • Aufgabensystem und Checklisten
  • Dokumentation von Datenschutzverletzungen
  • Dokumentation von Betroffenenanfragen
  • Whistleblower-Meldeportal (Hinweisgeberschutzsystem)
  • Schulungssystem für Mitarbeitende (mit Test und Zertifkatbereitstellung)
  • Dokumentation von Schulungen und Belehrungen für alle Mitarbeitende
  • PDF-Export
  • Konzernverbund abbildbar
  • Mehrsprachigkeit
Auf Wunsch richten wir Ihnen eine Whistleblower-Plattform (Hinweisgeberkanal) ein. Die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern fordert von Unternehmen und insbesondere von juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors, einen anonymen und sicheren Meldeweg für Hinweisgeber. Sofern interne Missstände auftreten, werden durch das Hinweisgebersystem etwaige Whistleblower ermutigt, auf eine Meldung gegenüber den Aufsichtsbehörden oder öffentlichen Medien zu verzichten. Die Plattform wird durch die IJOS GmbH im Rahmen des lfd. Datenschutzmandates bereitgestellt und ist ganz einfach über einen Internetbrowser zu erreichen. 

Teile unserer Datenschutzberatungsleistungen sind ggf. förderfähig. Einen Zuschuss können Sie für Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei einer Beantragung von Fördermitteln.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch in Sachen Datenschutz zur Verfügung.

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Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihr Unternehmen ab:
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Start 

 

Unsere Aktivitäten im Datenschutz (Praxisbeispiele):

 

  • Beratung bezüglich der Notwendigkeit von Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA) bei einem ambulanten Leistungserbringer in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Begleitung und Unterstützung beim Umgang mit Datenschutzverletzungen durch Jugendamt
  • Diverse Überprüfungen von Softwareprodukten, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden sollen, inkl. Erstellung von Software-Freigabebestätigungen
  • Prüfung und Freigabe diverser Auftragsverarbeitungsverträge für Einrichten der Kinder- und Jugendhilfe
  • Initiierung und Umsetzung einer Online-Basisschulung zum Datenschutz über die IJOS-Datenschutzsoftware (DMS) für einen Kunden
  • Anpassung diverser Kunden-Meldekanäle bezogen auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Erstellung einer Verpflichtungserklärung (Vorlage für DMS) zur Einhaltung des Datenschutzes in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (DSGVO, KDG, DSG-EKD)
  • Komunikation mit zuständiger Datenschutzaufsichtsbehörde wegen Betroffenenanfrage bei einem Anbieter stationärer Erziehungshilfen
  • Analyse einer umfangreichen Kunden-Website (Jugendhilfe und Eingliederungshilfe) bezüglich Datenschutzkonformität (DSG-EKD)
  • Erstellung einer Rückantwort an ehemaligen Mitarbeitenden eines Kunden aufgrund Anfrage nach Art. 15 DSGVO
  • Einrichtung und individuelle Gestaltung von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  • Erstellung eines Onlinekurses: Fachkundenachweis Hinweisgeberschutzgesetz (siehe Fortbildungen/Onlinekurse)
  • Bearbeitung Datenschutzverletzung (Nutzung von WhatsApp durch Mitarbeitende in Wohngruppe)
  • Erweiterung des Meldekanals eines Kunden bezgl. § 45 SGB VIII (interne und externe Beschwerdemöglichkeiten
  • Prüfung der Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrages bei Inanspruchnahme eines Factoring-Dienstleisters.
  • Einrichtung diverser interner und externer Meldekanäle für Leistungserbringer gemäß Hinweisgeberschutzgestz (HinSchG).
  • Begleitung bei der Durchführung bzw. Erarbeitung von Datenschutzfolgenabschätzungen z.B. bzgl. des Einsatzes von Microsoft 365 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Einrichtung einer internen Meldestelle für einen Leistungserbringer in der Kinder- und Jugendhilfe gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für einen Unternehmensverbund (Konzern- bzw. Holdingstruktur).
  • Prüfung der Notwendigkeit einesAuftragsverarbeitungsvertrages im Zusammenhang mit der Beuftragung eines Reinigungsunternehmens durch eine Einrichtung der Jugendhilfe.
  • Einrichtung diverser Meldeplattformen für unsere Mandanten in Hinblick auf das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
  • Prüfung der Verwendungsmöglichkeit des Signal Messengers in Einrichtungen der KInder- und Jugendhilfe.
  • Beratung im Zusammenhang mit einer Betroffenenanfrage gemäß Artikel 15 DSGVO.
  • Anpassung des Verarbeitungsverzeichnisse sowie des Löschkonzeptes bezüglich der aktuellen Anforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG).
  • Beratung eines Mandanten bei der Erstellung von Einwilligungserklärungen/Schweigepflichtsentbindungen für den Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe.
  • Bearbeitung einer Datenschutzverletzung aufgrund einer unbeabsichtigter Weitergabe von Klientendaten an einen externen Kooperationspartner. Reporting und Veranlassung der Meldung der Datenverletzung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  • Begleitung bei der Durchführung bzw. Erarbeitung einer Datenschutzfolgenabschätzung bzgl. des Einsatzes von Microsoft 365 in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Erarbeitung einer Verarbeitunsgtätigkeit für das Verarbeitungsverzeichnis zum Einsatz von Microsoft 365.
  • Aufbau eines Datenschutzdokumentationssystems für den kirchlichen Datenschutz (KDG und DSG-EKD).
  • Anpassung des Verarbeitungsverzeichnisses bezüglich der Verarbeitungstätigkeit "Erweitertes Führungszeugnis bei Beschäftigten" und Erstellung eines Musters für alle Datenschutzkunden.
  • Datenschutzrechtlich relevante Anpassung des Verarbeitungsverzeichnisses bezüglich der Verarbeitungstätigkeit "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)" aufgrund des neuen eAU-Verfahrens, weches für Arbeitgeber zwingend ab dem 01.10.2023 anzuwenden ist.
  • Beratung zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes für Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen, inklusive Erstellung eines Löschkonzeptes.
  • Ein Jugendamt hat unserem Mandanten ein unverschlüsseltes E-Mail mit Klienteninformationen (u.a. Gesundheitsdaten und Informationen zur ethnischen Herkunft) zugesandt. Beratung des Mandanten zum Umgang mit der Datenschutzverletzung durch das Jugendamt. Erstellung eines Anschreibens an Jugendamt und Aufsichtsbehörde.
  • Bearbeitung einer Datenschutzverletzung durch Mandanten (irrtümlicher Versand von E-Mails und Verwechslung von cc und bcc). Bewertung der Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Erstellung eines Reports zur Datensschutzverletzung für den Mandanten. Begleitung des Mandanten bezüglich der gemäß § 33 DSGVO vorzunehmenden Meldung an die Aufsichtsbehörde.
  • Bearbeitung einer Datenschutzverletzung durch Mandanten (irrtümlicher Versand von Klientendaten an einen falschen E-Mail-Empfänger). Bewertung der Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Erstellung eines Reports zur Datensschutzverletzung für den Mandanten.
  • Umfangreiche Erarbeitung von Verarbeitungstätigkeiten (Verarbeitungsverzeichnis) für Tätigkeiten von Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen. Erstellung von Vorlagen für den Mandanten und Einarbeitung in das Datenschutzmanagementsystem des Kunden.
  • Bearbeitung zahlreicher (!) Anfragen von Mandanten aufgrund von kostenpflichtigen Abmahnungen aufgrund einer nicht datenschutzkonformen Verwendung von Google Fonts. In allen Fällen erfolgte eine Erstellung eines Reports zur Datensschutzverletzung zur Absicherung für den Mandanten. Alle Reports wurden im DMS hinterlegt und stehen den Kunden jederzeit zur Einsicht zur Verfügung.
  • Überprüfung der Webseiten unserer Mandanten, ob beim Besuch der Webseite Schriftarten von Google nachgeladen werden. Bei Positivbefund erfolgte jeweils eine Information an Mandanten.

 

Unternehmenskauf/-verkauf

Wir vermitteln seit vielen Jahren als Einrichtungsmakler potentielle Interessenten im Bereich der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe.

Wir bieten unsere Vermittlungsleistungen sowohl für bestehende Einrichtungsträger an, als auch für Personen und Unternehmen, die sich als Kaufinteressenten an uns wenden.

Laufend vermitteln wir Einrichtungen der Jugendhilfe (bundesweit), die z.B. aus Altersgründen in eine neue Trägerschaft überführt werden sollen.

Wir vermitteln potenzielle Käufer auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Sollten Sie den Verkauf Ihrer Einrichtung bzw. Ihres Unternehmens planen, oder sollten Sie als Kaufinteressierter ein sozialwirtschaftliches Unternehmen suchen, dann freuen wir uns über eine vertrauliche Kontaktanfrage.

Gerne vermitteln wir auch Kontakte bundesweit zu Investoren, die bereits sind, Ihnen geeignete Objekte nach Ihren Vorstellungen zu bauen und anschließen an Sie zu vermitteln.

 

Aktuelle Angebote

#LandRegionArtPlätzeBelegung VerkaufZielEingestellt
1 Schleswig-Holstein Kreis Schleswig-Flensburg Stat. Wohngruppe > 10 Plätze möglich teilbelegt Share Deal: GmbH Verkauf aus Altersgründen Gut geeignet für Existenzgründer bzw. zur Portfolioerweiterung Eingestellt am 24.05.23
2 NRW Dortmund/Bochum Stat. Leistungsangebote > 70 Plätzte voll belegt Asset Deal oder Share Deal Verkauf aus Altersgründen Gut geeignet zur Portfolioerweiterung Eingestellt am 17.10.24
3 NRW (West) Reg.-Bezirk Köln Stat. Leistungsangebote ca. 20 Plätze voll belegt Asset Deal Verkauf aus Altersgründen Gut geeignet für Existenzgründer bzw. zur Portfolioerweiterung Eingestellt am 26.11.23
4 Niedersachsen Großraum Hannover stationär und teilstationär < 20 Plätze voll belegt Asset Deal Verkauf aus Altersgründen Gut geeignet für Existenzgründer bzw. zur Portfolioerweiterung Eingestellt am 27.10.23
5 Schleswig-Holstein Kreis Schleswig-Flensburg Stationäre Einrichtung > 20 Plätze < 20 Plätze voll belegt Asset Deal Verkauf aus Altersgründen Gut geeignet für Existenzgründer bzw. zur Portfolioerweiterung Eingestellt am 26.11.23
6 Mecklenburg-Vorpommern Vertraulich Stat.,teilst., ambulant... >80 Plätze voll belegt Share Deal: GmbH Verkauf aus Altersgründen Gut geeignet zur Portfolioerweiterung Eingestellt am 16.11.24

 

Aktuelle Gesuche

#LandRegionArtPlätzeBelegung VerkaufZielEingestellt
1 Berlin Großraum Berlin Stat. Wohngruppe < 100 Plätze voll belegt Asset Deal oder Share Deal Käufer ist bereits am Markt tätig Gut geeignet für Unternehmensnachfolge Eingestellt am 27.10.23
2 Brandenburg Großraum Brandenburg Stat. Wohngruppe < 100 Plätze voll belegt Asset Deal oder Share Deal Käufer ist bereits am Markt tätig Gut geeignet für Unternehmensnachfolge Eingestellt am 09.09.22
3 Niedersachsen Großraum Bremen Stat. Wohngruppe < 20 Plätze gut ausgelastet Asset Deal oder Share Deal Existenzgründung Gut geeignet für Unternehmensnachfolge Eingestellt am 27.10.23
4 NRW Westfalen-Lippe und Rheinland stationär und ambulant  < 50 Plätze gut ausgelastet Asset Deal oder Share Deal Käufer ist bereits am Markt tätig Gut geeignet für Unternehmensnachfolge Eingestellt am 27.10.23
5 Niedersachsen Großraum Osnabrück stationär und teilstationär < 30 Plätze gut ausgelastet Asset Deal oder Share Deal Käufer ist bereits am Markt tätig Gut geeignet für Unternehmensnachfolge Eingestellt am 27.10.23
6 Niedersachsen Großraum Hannover stationär und teilstationär > 20 Plätze gut ausgelastet Asset Deal oder Share Deal Käufer ist bereits am Markt tätig Gut geeignet für Unternehmensnachfolge Eingestellt am 27.12.23

Wichtig: Sie sehen hier nur einen kleinen Auszug aus unserem Gesamtangebot, das unregelmäßig aktualisiert wird. Wenn Sie sich über den u.a. Fragebogen als Interessent*in qualifizieren, können wir Sie mit aktuelleren Kauf- bzw. Verkaufsangeboten versorgen.

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Sind Sie an einen Kauf oder an einem Verkauf interessiert? Dann nutzen Sie gerne noch heute ganz unverbindlich und kostenlos unseren Fragebogen. 
Hier geht es direkt zum Fragebogen (Kurzlink): https://t1p.de/air59

 

Wir dürfen das!

Wir besitzen eine Maklererlaubnis (Genehmigung nach § 34 c GewO erteilt durch die Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte). Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34 c GewO ist die Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück.

Emblem Immobilienmakler Fortbildungspflicht 2024 2026 deutsch groß

 

 

Vermittlungsangebote

Wir vermitteln seit vielen Jahren als Einrichtungsmakler potenzielle Interessenten im Bereich der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe. Wir bieten unsere Vermittlungsleistungen sowohl für bestehende Einrichtungsträger an, als auch für Personen und Unternehmen, die sich als Kaufinteressenten an uns wenden. Laufend vermitteln wir Einrichtungen der Jugendhilfe (bundesweit), die z.B. aus Altersgründen in eine neue Trägerschaft überführt werden sollen. Wir vermitteln potenzielle Käufer auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Wir dürfen das!

Wir besitzen eine Maklererlaubnis (Genehmigung nach § 34 c GewO erteilt durch die Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte). Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34 c GewO ist die Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück.  

Sind Sie am Kauf einer Einrichtung oder einer Sozialimmobilie interessiert?

Gerne können Sie sich als Kaufinteressent kostenfrei in unserer Mailingliste registrieren. Sie erhalten dann aktuelle Kaufangebote per E-Mail zugesandt. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Zuständig ist Herr Marc Krause.

Unternehmensbewertung

Bei Unternehmensverkäufen, Gesellschafterwechseln oder auch bei Scheidungen ist es zwingend erforderlich, eine Unternehmensbewertung vorzunehmen, die einer nachfolgenden Prüfung durch die Finanzverwaltung standhält. Was genau ist Ihre Einrichtung oder Ihr ambulanter Dienst wert?

 
Folgende Ausgangssituationen machen sehr häufig eine Unternehmensbewertung erforderlich:
 
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmensverkauf
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbschaft
  • Gesellschafterwechsel
  • Ehescheidung
  • Steuerliche Anlässe

Nutzen Sie unsere langjährig erworbene Feldkompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Wir können sehr genau den materiellen und immateriellen Wert von sozialwirtschaftlichen Organisationen taxieren. Unsere erfahrenen Betriebswirte erstellen Ihnen ein aussagekräftiges Wertgutachten zum Beispiel nach dem Ertragswertverfahren zum Festpreis.

Unser Gesellschafter, Herr Dr. Frank Plaßmeyer, ist anerkannter Sachverständiger für die Beurteilung von Unternehmenswert und Wirtschaftlichkeit in Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe.

Sehr gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich direkt an unseren betriebswirtschaftlichen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsservice

Passgenaue Dienstleistungen für soziale Einrichtungen.

Wir erbringen als Buchführungsbüro professionelle und preiswerte Dienstleistungen für Ihre Einrichtung. Als selbständige Buchhalter übernehmen wir für Sie gerne Ihre Buchführung / Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Mahnwesen, Zahlungsverkehr und weitere EDV-Dienstleistungen. Wir haben die neueste Technik, von der auch Sie profitieren können. Ihre Belege werden in unserem Buchhaltungsbüro während des Buchungsvorgangs digital archiviert und die Inhalte Ihrer Dokumente mittels OCR-Volltexterkennung indiziert. Auf Wunsch buchen wir Ihre Belege sogar online! Hier haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Zahlen. Alles ohne Fahr- und Wartezeiten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Hinweis: Wir erbringen Dienstleistungen im Sinne des § 6 Ziff. 3 u. 4 StBerG für den gewerblichen Buchhalter und übernehmen die vom Gesetzgeber erlaubten Tätigkeiten, wie Kontieren, Erfassen und Auswerten der lfd. Geschäftsvorfälle, sowie Zusatzarbeiten im Bereich der Betriebsberatung und Bürodienstleistung.

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Strategieberatung

Seit 1997 begleiten wir Träger der Jugend- und Behindertenhilfe in Fragen der Strategieerarbeitung. Wir legen im Rahmen unserer Beratung besonderen Wert auf einen hohen Partizipationsgrad, der sich sowohl horizontal als auch vertikal auf die gesamte Organisation bezieht. 

Mit unserer Strategieberatung helfen wir Ihnen, Ihr Unternehmen für die Zukunft optimal aufzustellen. Im Rahmen unserer Beratung erarbeiten Sie selbst in kurzer Zeit gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen Ihr eigenes Geschäftsmodell für die nächsten 10 Jahre. Unsere langjährige Erfahrung und Feldkompetenz kommt Ihnen hierbei zugute.

Das Ergebnis der Strategieberatung ist eine nachhaltige und strategische Planung als Grundlage für den zukünftigen Erfolg Ihres Unternehmens!

Markenschutz

Gemeinsam mit unserem Patentanwalt bringen wir Ihren Unternehmensnamen sowie Ihr Logo als Wort- und Bildmarke beim deutschen Patent- und Markenamt zur Anmeldung.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:

  • Besprechung und Beratung Ihrer individuellen Markenstrategie
  • Beurteilung der Schutzfähigkeit und Wortmarkenähnlichkeitsrecherche (deutsche Marken, EU-Marken, IR-Marken für Deutschland)
  • Wortmarkenrecherche Deutschland
  • Überprüfung der Markenstrategie im Hinblick auf die Rechercheergebnisse
  • Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der Markenanmeldung
  • Fertigung der Markenanmeldung und Übersendung des Antrags an das Deutsche Patent- und Markenamt
  • Führung der Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt
  • Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung

Lesen Sie hier einen Artikel zum Thema "Markenschutz und Jugendhilfe" in unserem IJOS-Weblog.

Nach Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung der Marke.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch in Sachen Markenschutz zur Verfügung.

 

markenurkunde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

IJOS GmbH
Dorfstraße 40
49124 Georgsmarienhütte

Geschäftsführung: Doreen Putzke

Tel.: 05401 - 40847
Fax: 05401 - 40897
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.ijos.net

Handelsregister: HRB 11 11 16
Amtsgericht Osnabrück

USt-IdNr.: DE241276532

Makler­erlaubnis: Genehmigung nach § 34 c GewO erteilt durch die

Stadt Georgsmarien­hütte
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarien­hütte

Zuständige Aufsichts­behörde für die Tätigkeit nach § 34 c GewO: 

Industrie- und Handels­kammer Osnabrück - Emsland/­Grafschaft Bent­heim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück

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