Online-Kurs

Unsere Online-Kurse bieten umfangreiches Spezialwissen, aus der Praxis für die Praxis. Die Inhalte sind gut verständlich aufbereitet und eignen sich sowohl für pädagogische Fach- und Leitungskräfte als auch für Verwaltungsmitarbeitende sowie Existenzgründer.

Die Online-Kurse beinhaltet zahlreiche Lektionen und werden ständig aktualisiert und erweitert. Neben schriftlichen Erläuterungen zum jeweiligen Thema sind häufig viele zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel Podcasts, Videos, Erklärvideos, einzelne Webinare, Praxisbeispiele, Korrespondenzauszüge, Auszüge aus Schiedsurteilen, Arbeitshilfen, Kalkulationshilfen und Literaturhinweise enthalten.

Sie erwerben für einen entsprechenden Zeitraum einen Zugang zum jeweiligen Online-Kurs. Insgesamt haben Sie somit über einen längeren Zeitraum Zugriff auf Ihren Online-Kurs. Sie haben also reichlich Zeit und können alle Inhalte in Ruhe studieren. 

Nach vollständiger Bearbeitung Ihres Online-Kurses erhalten Sie ein Weiterbildungszertifikat, das Sie direkt in unserem System herunterladen können. 

Systemvoraussetzungen

Zur Teilnahme benötigen Sie benötigen lediglich einen PC, ein Notebook, ein Tablett oder ein Smartphone mit einer Internetverbindung.

Sollten Probleme auftreten, verwenden Sie am besten den Browser Google Chrome. Die Sicherheitseinstellungen von Internet Explorer und anderen Browsern können in einigen Fällen dazu führen, dass der Aufruf der Software blockiert wird.

Hier können Sie Google Chrome herunterladen und installieren: www.google.de/chrome/

Achten Sie bitte darauf, dass weder auf Ihrem PC noch in Ihrem Netzwerk datenlastige Internetaktivitäten stattfinden (Downloads, Nutzung anderer Videostreams, Online-Spiele, Herunterladen von Updates etc.). 

 

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Alle Urheber- Bild- und Leistungsschutzrechte sind vorbehalten. Dieser Online-Kurs ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Für alle Verwendungen, insbesondere Vorführung, Sendung, Bearbeitung und Vervielfältigung bedarf es einer speziellen Bewilligung soweit keine gesetzliche Lizenz besteht. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich zivil- und strafrechtlich verfolgt.