Leistungen
Sind Sie im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe tätig und benötigen Unterstützung bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung Ihrer Leistungsangebote?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir unterstützen Leistungserbringer bei der Erstellung und Überarbeitung von Einrichtungskonzeptionen, Fach- und Schutzkonzepten, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen sowie bei der konzeptionellen Weiterentwicklung bestehender Angebote. Darüber hinaus begleiten wir Einrichtungsträger im Betriebserlaubnisverfahren und unterstützen bei der Vorbereitung auf behördliche Abstimmungsprozesse.
Ob Sie Ihre bestehenden Konzepte aktualisieren möchten, neue Leistungsangebote entwickeln, eine Betriebserlaubnis beantragen oder sich in der Gründungsphase einer Einrichtung befinden – wir begleiten Sie fachlich fundiert und praxisnah.
Je nach Organisationsstruktur eines Einrichtungsträgers kann es fachlich und strukturell sinnvoll sein, unterschiedliche Formen von Konzeptionen zu entwickeln. In der Praxis der Betriebserlaubnisverfahren der betriebserlaubniserteilenden Behörden zeigen sich dabei zwei gängige Modelle:
1. Zum einen arbeiten Einrichtungsträger mit Einrichtungskonzeptionen, in denen alle relevanten Informationen zur Einrichtung sowie zu den angebotenen Leistungen gebündelt beschrieben werden.
2. Zum anderen entscheiden sich Einrichtungsträger für eine mehrstufige Konzeptstruktur, die aus einer Rahmenkonzeption und mehreren Angebotskonzeptionen besteht.
Die Rahmenkonzeption enthält grundlegende Informationen zum Einrichtungsträger, zum Leitbild, zu angebotsübergreifenden fachlichen Grundhaltungen, zu übergeordneten Qualitätsstandards sowie zu strukturellen Rahmenbedingungen. Die einzelnen Angebotskonzeptionen beschreiben ergänzend zur Rahmenkonzeption die Leistungsangebote, deren Zielgruppen und Ziele, pädagogische Ansätze und angewandte Methoden, Grund- und Zusatzleistungen, sowie die spezifischen Leistungsmerkmale.
Welche Struktur sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Größe des Einrichtungsträgers, der Anzahl unterschiedlicher Leistungsangebote sowie von der strategischen Entwicklungsperspektive des Einrichtungsträgers ab. Insbesondere für Einrichtungsträger, die perspektivisch weitere Leistungsangebote entwickeln oder ihr Leistungsportfolio ausbauen möchten, kann eine Struktur aus Rahmen- und Angebotskonzeptionen langfristig interessant und sinnvoll sein.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Erstellung, Weiterentwicklung und Überarbeitung Ihrer Konzeptionen (§ 45 SGB VIII). Die Zusammenarbeit erfolgt in einem kollaborativen Beratungs- und Abstimmungsprozess, in dem die konzeptionellen Inhalte gemeinsam entwickelt, fachlich reflektiert und strukturiert ausgearbeitet werden.
Im Jahr 2021 sind zahlreiche Neuregelungen durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) in Kraft getreten. Einrichtungsträger von (teil-)stationären Einrichtungen sind seitdem durch das Gesetz verpflichtet ein Konzept zum Schutz vor Gewalt vorzuhalten.
Für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungsträger nach § 45 SGB VIII, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Kinder und Jugendhilfe erbringen, ist zusätzlich zum Konzept zum Schutz vor Gewalt nach § 45 SGB VIII auch ein Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB IX verpflichtend.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Erstellung, Weiterentwicklung und Überarbeitung Ihres Konzepts zum Schutz vor Gewalt (§ 45 SGB VIII) sowie bei der Entwicklung einer einrichtungsbezogenen Risikoanalyse als Ausgangspunkt für die (Weiter-)Entwicklung von Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit erfolgt in einem kollaborativen Beratungs- und Abstimmungsprozess, in dem die konzeptionellen Inhalte gemeinsam entwickelt, fachlich reflektiert und strukturiert ausgearbeitet werden.
Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztägig über Tag und Nacht oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf einer Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung. Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen „wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist.“ (SGB VIII § 45 (2)).
Eine Inbetriebnahme ist erst nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch die zuständige betriebserlaubniserteilende Behörde möglich.
Wir unterstützen und begleiten Sie im gesamten Betriebserlaubnisverfahren, sowohl bei der Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis als auch bei der Beantragung von Änderungen einer bestehenden Betriebserlaubnis (z. B. bei konzeptionellen Anpassungen, Veränderungen der Platzzahl oder Erweiterung von Leistungsangeboten).
Wir übernehmen für Sie die mandatierte Antragstellung in Ihrem Auftrag. Dies umfasst insbesondere die Beantragung einer Betriebserlaubnis oder eines Änderungsantrages gemäß § 45 SGB VIII durch die IJOS GmbH bei der zuständigen betriebserlaubniserteilenden Behörde, in der Regel dem zuständigen Landesjugendamt. Im Rahmen des Verfahrens begleiten wir zudem den fachlichen Abstimmungs- und Aushandlungsprozess mit den zuständigen Behörden. Dazu gehört unter anderem die Bearbeitung von Rückfragen des örtlich zuständigen Jugendamtes sowie des Landesjugendamtes, die fachliche Aufbereitung erforderlicher Unterlagen sowie die Unterstützung bei der Klärung konzeptioneller und struktureller Anforderungen.
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Sie dienen der transparenten Darstellung der angebotenen Leistungen, der fachlichen Ausrichtung sowie der Qualitätsstandards und sind zugleich eine wichtige Grundlage für Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen gemäß SGB VIII.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Erstellung, Weiterentwicklung und Überarbeitung Ihrer Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die fachlichen Anforderungen der zuständigen Leistungsträger und Landesjugendämter.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln oder überarbeiten wir Ihre Leistungsbeschreibung so, dass die Inhalte strukturiert, fachlich fundiert und anschlussfähig an die Anforderungen der Leistungsträger sind. Neben der Darstellung der Zielgruppen, Leistungsinhalte und pädagogischen Ansätze werden auch Aspekte der Qualitätssicherung, der Leistungsorganisation sowie der Weiterentwicklung der Angebote systematisch ausgearbeitet.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Erstellung, Weiterentwicklung und Überarbeitung Ihrer Fachkonzeption, die in vielen Bundesländern als Grundlage für Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gilt. Die Zusammenarbeit erfolgt in einem kollaborativen Beratungs- und Abstimmungsprozess, in dem die konzeptionellen Inhalte gemeinsam entwickelt, fachlich reflektiert und strukturiert ausgearbeitet werden.
Menschen mit Behinderungen erleben in ihrem Alltag mehr Gewalt als Menschen ohne Behinderungen. Seit dem Inkraftreten des Teilhhabestärkungsgesetzes im Juni 2021 sind alle Leistungserbringer nun gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder, zu treffen und ein auf die Einrichtung oder die Dienstleistungen zugeschnittenes Gewaltschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Erstellung, Weiterentwicklung und Überarbeitung Ihres Gewaltschutzkonzepts (§ 37a SGB IX) sowie bei der Entwicklung einer einrichtungsbezogenen Risiko- und Potenzialanalyse als Ausgangspunkt für die (Weiter-)Entwicklung von Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit erfolgt in einem kollaborativen Beratungs- und Abstimmungsprozess, in dem die konzeptionellen Inhalte gemeinsam entwickelt, fachlich reflektiert und strukturiert ausgearbeitet werden.
Die Leistungsbeschreibung stellt die Grundlage für Ihre Leistungs- und Vergütungsvereinbarung gemäß § 113 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGB IX dar.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Erstellung, Weiterentwicklung und Überarbeitung Ihrer Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die fachlichen Anforderungen der zuständigen Leistungsträge.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln oder überarbeiten wir Ihre Leistungsbeschreibung so, dass die Inhalte strukturiert, fachlich fundiert und anschlussfähig an die Anforderungen der Leistungsträger sind. Neben der Darstellung der Zielgruppen, Leistungsinhalte und pädagogischen Ansätze werden auch Aspekte der Qualitätssicherung, der Leistungsorganisation sowie der Weiterentwicklung der Angebote systematisch ausgearbeitet.
Mit uns an Ihrer Seite profitieren Sie von einer strukturierten, transparenten und ergebnisorientierten Zusammenarbeit. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe kennen wir die fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen, die für die Entwicklung, Genehmigung und Finanzierung sozialer Angebote relevant sind.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen tragfähige und praxisnahe Grundlagen für Ihre Einrichtung zu entwickeln, von der konzeptionellen Ausrichtung über die Darstellung Ihrer Leistungen bis hin zur Vorbereitung auf Leistungs- und Entgeltverhandlungen.
#IJOSAnDeinerSeite – fachlich fundiert, praxisnah und verlässlich.
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