Gründungs­beratung im Bereich der Sozialwirtschaft

Wenn Sie sich in der Kinder- und Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe selbständig machen wollen, sind Sie bei IJOS sehr gut aufgehoben. Ganz gleich ob es z.B. um die Gründung einer Kleinsteinrichtung, eines Kinderhauses, von Einrichtungsformen der Eingliederungshilfe oder einer mehrgruppigen Einrichtung geht.

Leistungen

Wir unterstützen Sie auf ganzer Linie!

Mit mehr als 200 Gründungen in der gesamten Bundesrepublik, die wir erfolgreich begleitet haben, weisen wir weitreichende Erfahrungen vor und erhalten von unseren Mandant*innen erstklassige Bewertungen.

Die Gründungsberatung durch erfahrene Gründungsberater*innen ist bei der Existenzgründung von großer Bedeutung. Die Aufwendungen sind in Relation zum  Gesamtvorhaben meist gering. Beim Vorliegen der Voraussetzungen und der Mittelverfügbarkeit sind hierbei zahlreiche Fördermöglichkeiten nutzbar. Die Berater*innen der IJOS GmbH sind bei der KfW als Gründungsberater gelistet.

Ein fester Bestandteil unseres Angebots für Gründer*innen sind unsere Fortbildungen. Das Webinar zur Existenzgründung vermittelt Chancen und Risiken eines Gründungsvorhabens, zeigt typische Fehler auf und stellt die einzelnen Gründungsstationen sowie zentrale Fragen der Finanzierung dar. In der Sprechstunde für Gründer*innen können konkrete Vorhaben besprochen und rechtliche, strategische und praktische Fragen geklärt werden. 

Rechtliche Beratung und Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden ist über unsere bewährte Kooperation mit anerkannten Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen gewährleistet.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Bitte achten Sie auch auf unsere Seminarausschreibungen (IJOS Seminare). In regelmäßigen Abständen werden dort Webinare zur Gründung von Jugendhilfeeinrichtungen angeboten.

Frau Elisa Harneid in einer Seminarsituation zum Thema Gründung
Gründungs­prozesse
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Kostenfreies Webinar für Gründer*innen - jeden Mittwoch

Erhalten Sie wöchentlich einen kompakten Überblick über zentrale Schritte der Existenzgründung und klären Sie Ihre individuellen Fragen direkt mit unseren Expert*innen.

Gründer*innen-Sprechstunde

Gründung in der Kinder- und Jugendhilfe – Anspruch und Realität

Viele Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen und andere Interessierte tragen den Wunsch in sich, eine eigene Einrichtung oder einen ambulanten Dienst aufzubauen. Die fachliche Idee ist klar, die Motivation hoch, die Praxiserfahrung vorhanden. Doch sobald die Gründung konkret wird, zeigen sich erhebliche Herausforderungen: geeignete Immobilien, komplexe Anforderungen der Betriebserlaubnis und zurückhaltende Banken bei unklarer Refinanzierung.

Einflussnahme durch öffentliche Stellen – Wo sind die Grenzen?

Gerade in der Anfangsphase erleben viele Gründer*innen, dass örtliche Jugendämter das Vorhaben kritisch begleiten oder stark beeinflussen möchten. Fragen nach Bedarf, Finanzierung oder inhaltlichen Erwartungen führen häufig zu Unsicherheit. Wo endet fachlicher Dialog – und wo beginnt unzulässige Einflussnahme?

Rechtliche Grundlagen und unternehmerische Freiheit

Rechtlich ist die Lage klarer, als sie in der Praxis erscheint: Die inhaltliche Ausgestaltung eines Fachkonzeptes liegt in der Verantwortung des freien Trägers, solange gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. Auch Artikel 12 Grundgesetz schützt die Berufsfreiheit und das Recht, ein eigenes Profil zu entwickeln.

Austausch, Orientierung und klare Einschätzungen

Die Sprechstunde für Gründer*innen findet als moderierte Videokonferenz statt. Fragen können direkt gestellt und konkrete Situationen besprochen werden. Der Austausch mit anderen Gründungsinteressierten schafft Orientierung und stärkt die eigene Position.

Expertise aus über 200 Gründungsprozessen

Dr. Frank Plaßmeyer bringt mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe mit und hat bundesweit über 200 Gründungsprozesse begleitet. Themen sind unter anderem:

Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII – Professionell beantragen und verhandeln

Wir begleiten Sie vollständig bei der Neu- oder Änderungsbeantragung Ihrer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII.

Von der ersten telefonischen Abstimmung oder IJOS-Videokonferenz über die Prüfung Ihrer bestehenden Unterlagen bis zur formellen Antragstellung beim zuständigen Landesjugendamt und der parallelen Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt gemäß § 78e SGB VIII übernehmen wir die strukturierte Verfahrensführung.

Wir führen für Sie den gesamten Aushandlungsprozess mit den Behörden, beantworten Rückfragen, steuern Nachforderungen und vertreten Ihre fachliche Ausrichtung. Zwei Zeitstunden für die behördliche Abstimmung sind im Angebot bereits berücksichtigt; zusätzlicher Aufwand wird transparent ausgewiesen.

Nach Erteilung prüfen wir Ihre neue Betriebserlaubnis einschließlich möglicher Nebenbestimmungen.

Auf Wunsch kann eine juristische Begleitung durch die IJOS Rechtsberatung GmbH erfolgen.

Sie konzentrieren sich auf Ihre fachliche Arbeit – wir steuern das Verfahren.

Ansprechpartner*innen

Individuelle Unterstützung mit klarer Struktur

Dr. Frank Plaßmeyer

Dr. Frank Plaßmeyer

Geschäftsführender Gesellschafter

Frau Annika Robert

Annika Robert

Geschäftsfeldleitung, Fachberatung

Datenschutz rechtssicher umsetzen

Der Schutz sensibler personenbezogener Daten erfor­dert klare Prozesse und verlässliche Strukturen. Wir unter­stützen Einrichtungen der Sozialwirtschaft bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, um Risiken zu minimieren und dauerhafte Rechtssicherheit zu gewährleisten.